In Deutschland existieren gesetzliche und private Krankenversicherungen (GKV und PKV) nebeneinander: eine Situation, die für Nicht-Experten verwirrend sein kann. Arbeitnehmer, die ein Jahreseinkommen unterhalb der Grenze für das Jahresarbeitsentgeld (2012 50850,- Euro) haben, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Arbeitnehmer, deren Jahreseinkommen mehr beträgt, können sich in der GKV freiwillig versichern oder eine private Krankenversicherung abschließen. Das gleiche gilt für Freiberufler und Selbständige. An das Einkommen dieser Gruppen werden dabei keine Bedingungen gestellt. Günstigere Beiträge und ein breiteres Leistungsspektrum locken viele gesunde Gutverdiener zu den Privaten. Für wen ist der Wechsel möglich?
Für Pflichtversicherte gibt es keine Möglichkeit für einen Wechsel in PKV. Der Wechsel von GKV in PKV steht nur Freiberuflern, Selbständigen, Beamten und Arbeitnehmern mit Jahreseinkommen über der Jahresarbeitsentgeldgrenze frei.
Der Aufnahme in eine private Krankenversicherung geht eine Gesundheitsprüfung voraus. Abhängig von Alter, Geschlecht und festgestellten Gesundheitsrisiken gestalten sich die Versicherungsbeiträge sehr unterschiedlich. Bei Vorerkrankungen wird die PKV bestimmte Leistungen ausschließen, Risikozuschläge verlangen oder die Aufnahme ganz verweigern. Wer jung und gesund ist und gut verdient, weiterlesen »
